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gerichtliches Mahnverfahren5 min Lesezeit

Gerichtliches Mahnverfahren: Was tun bei Ratenzahlungsangeboten des Schuldners?

Ein Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren bietet Ratenzahlung an? Erfahren Sie als Gläubiger, wie Sie klug reagieren und Ihr Forderungsmanagement optimieren.

Von Team DebtFlow

Gerichtliches Mahnverfahren und das Ratenzahlungsangebot des Schuldners

Wenn der Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren Ratenzahlung anbietet, stehen Sie als Gläubiger vor einer wichtigen Entscheidung. Ein solches Angebot ist oft ein Zeichen dafür, dass der Schuldner die Forderung anerkennt, aber aktuell nicht in der Lage ist, den vollen Betrag sofort zu begleichen. Ihre Reaktion hat direkte Auswirkungen auf den Erfolg Ihres Forderungsmanagements und die Wahrscheinlichkeit, Ihr Geld tatsächlich zu erhalten.

Bewertung des Ratenzahlungsangebots

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie das Angebot kritisch prüfen. Berücksichtigen Sie dabei folgende Punkte:

  • Höhe der Raten: Sind die angebotenen Raten ausreichend, um die Forderung in einem für Sie akzeptablen Zeitraum zu tilgen? Eine zu niedrige Rate kann die Vollstreckung unnötig in die Länge ziehen und die Kosten für Sie erhöhen.
  • Laufzeit: Wie viele Raten sind notwendig, um die vollständige Forderung zu begleichen? Eine lange Laufzeit birgt zusätzliche Risiken, beispielsweise eine Verschlechterung der finanziellen Situation des Schuldners oder eine Verjährung von Teilforderungen, falls diese nicht korrekt behandelt werden.
  • Bonität des Schuldners: Auch wenn der Schuldner im Mahnverfahren aktiv wird, ist seine aktuelle Bonität fraglich. Bietet er Ratenzahlung an, ist das oft ein Indikator für finanzielle Schwierigkeiten.
  • Art der Forderung: Handelt es sich um eine Hauptforderung oder sind bereits Verzugszinsen und Kosten angefallen? Stellen Sie sicher, dass das Ratenzahlungsangebot auch diese Positionen berücksichtigt.

Rechtliche Konsequenzen eines Ratenzahlungsangebots

Ein Ratenzahlungsangebot hat rechtliche Implikationen, die Sie kennen sollten:

  • Anerkenntnis der Forderung: Nimmt der Schuldner durch das Ratenzahlungsangebot die Forderung an? Grundsätzlich ja, sofern dies nicht explizit anders vereinbart wird. Dies erleichtert die weitere Durchsetzung, falls die Raten nicht gezahlt werden.
  • Unterbrechung der Zinszahlung: Werden Zinsen und Kosten über die Ratenzahlungen getilgt, ruht die Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen auf dem bereits getilgten Teil der Forderung. Für den offenen Hauptbetrag laufen die Verzugszinsen jedoch weiter, sofern nicht anders vereinbart.
  • Mögliche Stundung: Durch die Annahme einer Ratenzahlung gewähren Sie dem Schuldner faktisch eine Stundung der restlichen Forderung. Achten Sie darauf, dass diese Stundung im Zusammenhang mit dem gerichtlichen Mahnverfahren steht und die rechtlichen Fristen nicht beeinträchtigt.

Beispielrechnung: Ratenzahlungsangebot im Mahnverfahren

Nehmen wir an, Sie haben einen Mahnbescheid über eine Hauptforderung von 2.000 Euro erwirkt. Hinzu kommen bisher angefallene Verzugszinsen von 50 Euro und Mahnkosten von 30 Euro, was einen Gesamtbetrag von 2.080 Euro ergibt. Der Schuldner teilt Ihnen mit, dass er die Hauptforderung und die bisher angefallenen Kosten anerkennen würde, aber nur 80 Euro Ratenzahlung pro Monat leisten kann. Sie gehen von einem Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus (angenommen, der Basiszinssatz beträgt aktuell 3,62%, also 8,62% p.a.).

Angebot des Schuldners: 80 Euro monatlich, Beginn am 1. des Folgemonats.

Ihre Annahme: Sie gewähren Ratenzahlung und akzeptieren die 80 Euro monatlich, vereinbaren aber, dass die restliche Forderung mit 8,62% p.a. verzinst wird.

Abrechnung nach 3 Monaten (Beispiel):

Startdatum: 1. Mai

Anfangsbetrag: 2.080 Euro

  • 1. Mai: Erste Rate von 80 Euro wird fällig. Bis dahin angefallene Zinsen auf 2.080 Euro (z.B. für April, falls der Mahnbescheid im April zugestellt wurde) werden noch nicht berücksichtigt, da die Vereinbarung erst jetzt getroffen wird. Die Hauptforderung sinkt auf 2.000 Euro.
  • 1. Juni: Zweite Rate von 80 Euro wird fällig. Zinsen für den Monat Mai auf die noch offene Hauptforderung von 2.000 Euro: 2.000 Euro * (8,62% / 365 Tage) * 31 Tage ≈ 14,19 Euro. Die zweite Rate reduziert die Hauptforderung auf 1.920 Euro. Die Zinsbelastung für Mai ist zu zahlen.
  • 1. Juli: Dritte Rate von 80 Euro wird fällig. Zinsen für den Monat Juni auf die noch offene Hauptforderung von 1.920 Euro: 1.920 Euro * (8,62% / 365 Tage) * 30 Tage ≈ 13,27 Euro. Die dritte Rate reduziert die Hauptforderung auf 1.840 Euro. Die Zinsbelastung für Juni ist zu zahlen.

Nach 3 Monaten haben Sie 240 Euro Raten erhalten. Die Hauptforderung ist um 240 Euro gesunken, und es sind ca. 27,46 Euro Zinsen für April/Mai/Juni angefallen (abhängig vom genauen Startdatum und der Berechnungsmethode). Die Restforderung beträgt nun ca. 1.840 Euro Hauptforderung plus die angefallenen Zinsen.

Eine solche Berechnung hilft Ihnen, die Amortisationsdauer einzuschätzen. In diesem Beispiel würde es über 25 Monate dauern, bis die Hauptforderung von 2.000 Euro getilgt ist, zuzüglich der Zinsen auf die jeweils offenen Beträge.

Wann Sie ein Ratenzahlungsangebot ablehnen sollten

Es gibt Situationen, in denen es ratsamer ist, ein Ratenzahlungsangebot abzulehnen und auf eine vollständige Zahlung oder weitere Zwangsvollstreckung zu drängen:

  • Unrealistisch niedrige Raten: Wenn die Raten so niedrig sind, dass die Forderung über viele Jahre oder gar Jahrzehnte nicht beglichen wird.
  • Fehlende Sicherheit: Wenn Sie Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners haben und keine Sicherheit für die Ratenzahlung angeboten wird.
  • Hohe Kosten der Forderung: Wenn die angefallenen Verzugszinsen und Kosten bereits einen erheblichen Teil der Gesamtforderung ausmachen und die Raten diese nicht zeitnah abdecken.
  • Negative Bonitätseinschätzung: Wenn aktuelle Auskünfte auf eine drohende Insolvenz oder weitere Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hindeuten.

Alternativen zur Ratenzahlung

Statt einer Ratenzahlung können Sie auch andere Vereinbarungen mit dem Schuldner treffen:

  • Einmalzahlung: Bietet der Schuldner eine niedrigere Einmalzahlung an, die Sie sofort erhalten, kann dies vorteilhafter sein als eine langwierige Ratenzahlung.
  • Sicherheiten: Verlangen Sie zusätzliche Sicherheiten, beispielsweise eine Bürgschaft eines Dritten oder die Abtretung von Forderungen, falls der Schuldner dazu in der Lage ist.
  • Rücktritt vom Angebot: Wenn der Schuldner auch auf Ihre Nachfrage hin kein realistisches Angebot unterbreitet, können Sie die Zwangsvollstreckung aus dem erlassenen Vollstreckungsbescheid einleiten.

Das gerichtliche Mahnverfahren aktiv gestalten

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein Instrument, das Sie nutzen können, um Ihre Forderungen durchzusetzen. Wenn ein Schuldner Ratenzahlung anbietet, ist dies nicht das Ende der Fahnenstange, sondern oft ein neuer Verhandlungsansatz. Eine sorgfältige Prüfung des Angebots und eine klare Kommunikation sind entscheidend.

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